Förderung Elektromobilität 2023.


In diesem Artikel geben unsere Produktexperten Ihnen einen Überblick über die in 2023 angepassten Fördermöglichkeiten für unsere Elektrofahrzeuge und Plug-In-Hybride und deren Ladeinfrastruktur (Stand 12/2022).

Innovationsprämie & Umweltbonus bei Kauf & Leasing:

Bis zu 6.750 € für E-Autos – keine Förderung mehr für Plug-In-Hybride.

 

Gemäß der im Dezember 2022 veröffentlichten Förderrichtlinie im Bundesanzeigen, wird die Förderung für den Kauf und das Leasing von Elektroautos in Form des Umweltbonus bzw. der Innovationsprämie ab Januar 2023 gesenkt. Antragsberechtigt sind bis 31.08.2023 Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, ab 01.09.2023 nur noch Privatpersonen. Der Herstelleranteil am Umweltbonus wird automatisch vom Nettokaufpreis abgezogen, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Im Fall des Leasings wird der Herstelleranteil auf die monatliche Leasingrate umgelegt. Die Förderung von Hybridfahrzeugen entfällt vollständig. Die letztendliche Höhe der Gesamtförderung, bestehend aus einem Anteil der Automobilhersteller und einem Anteil des Bundes, wird dabei in zwei Stufen in Abhängigkeit vom Netto-Listenpreis des Fahrzeuges bestimmt.

Der Netto-Listenpreis bezieht sich dabei auf den niedrigsten Netto-Listenpreis des Basismodells zur Markteinführung. Es spielt also keine Rolle, ob das Fahrzeug durch umfangreiche Sonderausstattung einen der Schwellenwerte überschreitet.

Um den Umweltbonus zu erhalten, muss ein Fahrzeug auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge der BAFA  des BAFA stehen.

Förderung Umweltbonus 2023:

  • Reine Elektrofahrzeuge bis 40.000 € Netto-Listenpreis:
    Gesamtförderung in Höhe von 6.750 € → 2.250 € vom Hersteller, 4.500 € vom Bund
  • Reine Elektrofahrzeuge bis 65.000 € Netto-Listenpreis:
    Förderung in Höhe von 4.500 € → 1.500 € vom Hersteller, 3.000 € vom Bund
  • Reine Elektrofahrzeuge über 65.000 € Netto-Listenpreis:
    Förderung entfällt
  • Hybridfahrzeuge unabhängig von Netto-Listenpreis:
    Die Förderung von Hybridfahrzeugen, egal ob Plug-In- oder Mild-Hybrid entfällt ab 2023 vollständig.

Förderung Umweltbonus 2024:

  • Reine Elektrofahrzeuge bis 45.000 € Netto-Listenpreis:
    Gesamtförderung in Höhe von 4.500 € → 1.500 € vom Hersteller, 3.000 € vom Bund
  • Reine Elektrofahrzeuge über 45.000 € Netto-Listenpreis sowie alle Hybrid-Fahrzeuge:
    Förderung entfällt

Auch beim Leasing vom Umweltbonus profitieren.

Gut zu Wissen:Der Umweltbonus kann nicht nur beim Kauf, sondern auch bei einem Leasingvertrag geltend gemacht werden. Um die volle Förderung zu erhalten, ist eine Haltedauer von mindestens 24 Monaten vorgeschrieben. Die Förderungen für kürzere Laufzeiten werden wie folgt gestaffelt:

2023:

Haltedauer Nettolistenpreis bis 40.000 Euro Nettolistenpreis über 40-65.000 Euro
12-23 Monate 3.375 Euro 2.250 Euro
ab 24 Monate 6.750 Euro 4.500 Euro

2024:

Haltedauer Nettolistenpreis bis 45.000 Euro Nettolistenpreis über 40-65.000 Euro
12-23 Monate 2.250 Euro entfällt
ab 24 Monate 4.500 Euro entfällt

NRW bietet bis zu 8.000 € Förderung für Nutzfahrzeuge über 2,3t für Gewerbetreibende und Vereine.

Für vollelektrische Nutzfahrzeuge, wie beispielsweise den Opel Movano-e Cargo, können ansässige Unternehmen, Gewerbetreibende, Vereine und Verbände einen Zuschuss in Höhe von 8.000 € vom Land NRW beantragen. Und das sowohl bei Kauf, als auch Leasing oder Langzeitmiete. Für die volle Bezuschussung ist zudem eine Haltedauer von vollen 5 Jahren vorausgesetzt. Bei kürzerer Haltedauer verringert sich die Förderung anteilig.

Sprechen Sie uns an – Wir unterstützen Sie gerne:
Unsere Verkaufsberater informieren Sie gerne über alle Förderungen und deren Kombinationsmöglichkeiten. Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen Ihres Auftrages mit der Antragstellung und Abwicklung aller Fördermittel. Sprechen Sie uns an.

Weitere Infos zur NRW-Förderung

275 Euro im Jahr 2023 mit Ihrem E-Auto verdienen.

Wir vermitteln Ihre THG-Quote.

Seit 2022 erkennt der Gesetzgeber Ihr Engagement, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren, an. Im Rahmen des Förderinstruments THG-Quote vermitteln wir Ihre CO₂-Einsparungen im Jahr 2023 zum garantierten Festpreis in Höhe von 275 Euro (E-Auto, E-Transporter x1,5 = 412,50 Euro).

In nur 2 Minuten beantragt: Mehrere hundert Euro als Prämie für Ihr Elektroauto.

Sowohl als Privatperson als auch als Unternehmen können Sie die Prämie bequem und schnell von uns vermitteln lassen. Neben Elektrofahrzeugen (Pkw) sind auch Elektro-Motorräder, Twizys sowie alle Kleinklassen mit ZLB I (z.B. L3e, L4e, L5e, L7e) quotenberechtigt. Bitte beachten Sie, dass Hybridfahrzeuge nicht quotenberechtigt sind.

Mehr zur THQ-Quote

Laden

Steuerfreies “Tanken” beim Arbeitgeber.

Schon seit 2017 ist das Aufladen von E- oder Hybridautos beim Arbeitgeber steuerfrei. Dieser Vorteil wurde erst kürzlich auf 2030 verlängert.

Steuerergleichterung

Reiner Stromer 10 Jahre Kfz-Steuerbefreit.

10 Jahre ab Erstzulassung sind vollelektrische Fahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit. Hybridfahrzeuge werden aufgrund des geringen CO₂-Ausstoßes sehr niedrig steuerlich eingestuft.

E-kennzeichen

E-Kennzeichen Privilegien.

Als Fahrer von einem Fahrzeug mit einem sogenannten E-Kennzeichen profitieren Sie von unterschiedlichen Privilegien im Straßenverkehr. Dazu zählt kostenfreies Parken vor allem in Städten, das Aufheben von Durchfahrtsverboten oder das Befahren von Busspuren. Welche Vorteile genau Sie mit dem E-Kennzeichen haben, entscheiden die jeweiligen Städte und Gemeinden.

Für Unternehmen und Privatpersonen:

Attraktive Förderprogramme für Ladestationen.

Um Ihren Stromer entsprechend schnell „betanken“ zu können, fördert sowohl das Land NRW, der Bund, als auch die KFW die Errichtung von Ladestationen bzw. Wallboxen.

900 € Förderung der KFW (441) für Unternehmen und Kommunen:
Mit bis zu 900 € pro Ladepunkt unterstützt die KFW den Kauf und die Installation nicht öffentlich zugängliche Ladestationen zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten.
» Mehr zum KFW Förderprogramm 441

Bis zu 80 % Förderung des Landes NRW für Unternehmen und Kommunen:
Bei Unternehmen und Kommunen beteiligt sich das Land NRW bzw. der Bund mit bis zu 80 % für öffentlich zugängliche Ladestationen und 50 % (Kommunen 80 %) für nicht-öffentliche Ladestationen auf dem Firmen-/Kommunengelände.
» Mehr zur NRW-Förderung

Nutzung erneuerbarer Energien bei allen Förderprogrammen als Voraussetzung.
Um dem Gedanken der Elektromobilität gerecht zu werden, die Mobilität klimafreundlicher zu gestalten, ist die Nutzung erneuerbarer Energien, zum Beispiel aus Eigenerzeugung per Photovoltaikanlage oder mittels Ökostrom-Vertrag für die Zuschüsse Voraussetzung.

Sie haben Fragen zur Förderungen?

Gerne helfen unsere Verkaufsberater/-innen bei allen Fragen rund um die Förderung weiter. Nutzen Sie unsere Ansprechpartnersuche, um direkt zu Ihrer/-m persönlichen Verkaufsberater/-in zu gelangen. Gerne hilft Ihnen unsere kostenlose telefonische Kundenbetreuung weiter und verbindet Sie bei Bedarf direkt mit Ihrer/-m persönlichen Verkaufsberater/-in vor Ort.

ANSPRECHPARTNERSUCHE

Das könnte Sie auch interessieren:

*Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem “Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen” entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH und unter www.DAT.de unentgeltlich erhältlich ist.

Probefahrt vereinbaren.

Vereinbaren Sie jetzt eine individuelle Probefahrt mit Ihrem Traumwagen.


Erleben Sie Ihr Peugeot, Opel, DS Automobiles oder Citroën Wunschmodell am besten bei einer Probefahrt. So können Sie sich am Besten von allen Vorteilen überzeugen.

Tragen Sie einfach Ihre entsprechenden Wünsche und Daten ein. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen, um Sie Ihrem Traumfahrzeug ein Stückchen näher kommen zu lassen.


Angaben zu Ihrer Person.


Angaben zu Ihrer Probefahrt.


Ihre Kontaktdaten


Wie dürfen wir Sie zu Ihrer Anfrage kontaktieren?


Datenschutzinformation

Einzelheiten zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

» Datenschutzerklärung lesen