Förderung Elektromobilität.


In diesem Artikel geben unsere Produktexperten Ihnen einen Überblick über die in 2023 angepassten Fördermöglichkeiten für unsere Elektrofahrzeuge und Plug-In-Hybride und deren Ladeinfrastruktur (Stand 12/2023).

NRW bietet bis zu 8.000 € Förderung für Nutzfahrzeuge über 2,3t für Gewerbetreibende und Vereine.

Für vollelektrische Nutzfahrzeuge, wie beispielsweise den Opel Movano-e Cargo, können ansässige Unternehmen, Gewerbetreibende, Vereine und Verbände einen Zuschuss in Höhe von 8.000 € vom Land NRW beantragen. Und das sowohl bei Kauf, als auch Leasing oder Langzeitmiete. Für die volle Bezuschussung ist zudem eine Haltedauer von vollen 5 Jahren vorausgesetzt. Bei kürzerer Haltedauer verringert sich die Förderung anteilig.

Sprechen Sie uns an – Wir unterstützen Sie gerne:
Unsere Verkaufsberater informieren Sie gerne über alle Förderungen und deren Kombinationsmöglichkeiten. Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen Ihres Auftrages mit der Antragstellung und Abwicklung aller Fördermittel. Sprechen Sie uns an.

Weitere Infos zur NRW-Förderung

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Seit 2022 erkennt der Gesetzgeber Ihr Engagement, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren, an. Im Rahmen des Förderinstruments THG-Quote vermitteln diverse Anbieter Ihre CO₂-Einsparungen in verschiedenen Vergütungsmodellen. E-Auto-Besitzer können zum Beispiel zwischen Anbietern mit einem im Vergleich zum Marktpreis meist niedriger angesetzten Fixpreis oder zum aktuellen Marktpreis abzgl. einer Vermittlungspauschale wählen.

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Sowohl als Privatperson als auch als Unternehmen können Sie die Prämie bequem und schnell vermitteln lassen. Neben Elektrofahrzeugen (Pkw) und E-Transportern (1,5-fache Vergütung) sind auch Elektro-Motorräder, Twizys sowie alle Kleinklassen mit ZLB I (z.B. L3e, L4e, L5e, L7e) Quoten-berechtigt. Bitte beachten Sie, dass Hybridfahrzeuge nicht Quoten-berechtigt sind.

THG-Quoten-Vergleich

Laden

Steuerfreies “Tanken” beim Arbeitgeber.

Schon seit 2017 ist das Aufladen von E- oder Hybridautos beim Arbeitgeber steuerfrei. Dieser Vorteil wurde erst kürzlich auf 2030 verlängert.

Steuerergleichterung

Reiner Stromer 10 Jahre Kfz-Steuerbefreit.

10 Jahre ab Erstzulassung sind vollelektrische Fahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit. Hybridfahrzeuge werden aufgrund des geringen CO₂-Ausstoßes sehr niedrig steuerlich eingestuft.

E-kennzeichen

E-Kennzeichen Privilegien.

Als Fahrer von einem Fahrzeug mit einem sogenannten E-Kennzeichen profitieren Sie von unterschiedlichen Privilegien im Straßenverkehr. Dazu zählt kostenfreies Parken vor allem in Städten, das Aufheben von Durchfahrtsverboten oder das Befahren von Busspuren. Welche Vorteile genau Sie mit dem E-Kennzeichen haben, entscheiden die jeweiligen Städte und Gemeinden.

Für Unternehmen und Privatpersonen:

Attraktive Förderprogramme für Ladestationen.

Um Ihren Stromer entsprechend schnell „betanken“ zu können, fördert sowohl das Land NRW, der Bund, als auch die KFW die Errichtung von Ladestationen bzw. Wallboxen.

900 € Förderung der KFW (441) für Unternehmen und Kommunen:
Mit bis zu 900 € pro Ladepunkt unterstützt die KFW den Kauf und die Installation nicht öffentlich zugängliche Ladestationen zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten.
» Mehr zum KFW Förderprogramm 441

Bis zu 80 % Förderung des Landes NRW für Unternehmen und Kommunen:
Bei Unternehmen und Kommunen beteiligt sich das Land NRW bzw. der Bund mit bis zu 80 % für öffentlich zugängliche Ladestationen und 50 % (Kommunen 80 %) für nicht-öffentliche Ladestationen auf dem Firmen-/Kommunengelände.
» Mehr zur NRW-Förderung

Nutzung erneuerbarer Energien bei allen Förderprogrammen als Voraussetzung.
Um dem Gedanken der Elektromobilität gerecht zu werden, die Mobilität klimafreundlicher zu gestalten, ist die Nutzung erneuerbarer Energien, zum Beispiel aus Eigenerzeugung per Photovoltaikanlage oder mittels Ökostrom-Vertrag für die Zuschüsse Voraussetzung.

Sie haben Fragen zur Förderungen?

Gerne helfen unsere Verkaufsberater/-innen bei allen Fragen rund um die Förderung weiter. Nutzen Sie unsere Ansprechpartnersuche, um direkt zu Ihrer/-m persönlichen Verkaufsberater/-in zu gelangen. Gerne hilft Ihnen unsere kostenlose telefonische Kundenbetreuung weiter und verbindet Sie bei Bedarf direkt mit Ihrer/-m persönlichen Verkaufsberater/-in vor Ort.

ANSPRECHPARTNERSUCHE

Das könnte Sie auch interessieren:

*Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem “Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen” entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH und unter www.DAT.de unentgeltlich erhältlich ist.

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